OP- und Vollkrankenschutz

Unsere Bedingungen sehen keine fixe Preiserhöhung im Hundealter vor, ebenso wird Ihr Beitrag nicht individuell erhöht, wenn Sie Versicherungsleitungen in Anspruch genommen haben.

Wir sind lediglich berechtigt (wie Sie es z.B. aus der Hausratversicherung kennen), die Beiträge für bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wenn die Entwicklung der Schadenaufwendungen und der den Verträgen zurechenbaren Kosten dies erforderlich machen – also das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung so wie es bei Vertragsschluss bestand, wegen veränderter Schadenaufwendungen und Kosten nicht mehr besteht (z.B. bei starker Inflation).

Haftpflicht

Wir überprüfen mindestens alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der tatsächlichen Werte der letzten drei Kalenderjahre, ob sich die von uns kalkulierten Werte der einzelnen Bestandsgruppen bestätigt haben.

Wir sind berechtigt, den für bestehende Verträge geltenden Beitrag anzupassen, wenn:

(1) die Abweichung auf Veränderungen der unternehmensbezogenen Beitragsfaktoren beruht, die seit Vertragsabschluss bzw. der letzten Beitragsanpassung Ihrer Hundeversicherung eingetreten sind und weder vorhersehbar noch beeinflussbar waren.

(2) die Abweichung mindestens drei Prozent beträgt (Bagatellgrenze).

Bei Erhöhung des Beitrages können Sie den Vertrag Ihrer Tierversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.