Kosten, die von PANDA Tierversicherung für die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht übernommen werden, sind beispielsweise:
-  über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden
-  Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
-  Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. Ausnahme: Im Haftpflichtschutz Exklusiv übernimmt PANDA Tierversicherung auch Schäden, die durch ungewollten Deckakt entstehen
-  Schäden an mitversicherten Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen
-  Strafen und Bußgelder
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