Kosten, die von PANDA Tierversicherung für die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht übernommen werden, sind beispielsweise:

  •  über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden
  •  Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
  •  Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. Ausnahme: Im Haftpflichtschutz Exklusiv übernimmt PANDA Tierversicherung auch Schäden, die durch ungewollten Deckakt entstehen
  •  Schäden an mitversicherten Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen
  •  Strafen und Bußgelder