Sofern zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als wir in seinem aktuellen Bedingungswerk anbietet, werden wir im Schadensfall:

  • den Versicherungsschutz der Hundehalterhaftpflichtversicherung um solche Leistungen erweitern,
  • Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag der Hundehalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden generellen Versicherungssumme, erweitern,
  • Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag der Hundehalterhaftpflichtversicherung vereinbarte handelt, auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren.