Eine Tierversicherung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn Ihr Hund oder Ihre Katze der Berufsausübung dient. Die Hundekrankenversicherung für Hüte-Hunde von Schäfern ist z. B. steuerlich absetzbar. Privatpersonen können die Tierversicherung nicht von der Steuer absetzen.
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